15.08.2012

Verständnis der Generalplanung

Die folgende Einführung zum Begriff soll neben den praktischen Effekten auch die Qualitätsmerkmale echter Generalplanung verdeutlichen: Welchen Nutzen hat sie bei der Steuerung von Bauvorhaben und welche Vorteile bringt sie für den Bauherrn? Generalplanung ist dabei kein wohlklingendes Etikett, das nach Belieben verwendbar wäre:

Der wesentliche Unterschied zwischen selbst ernannten Generalplanern und echten Generalplanern besteht darin, dass beim echten Generalplaner die Disziplinen vom ersten Tag an gemeinsam am Projekt arbeiten, während sie vom generalplanerisch tätigen Architekten erst nach und nach ins Team geholt werden.

Warum Generalplanung?

Jeder kennt sie, die großen Bauschilder, auf denen die zahlreichen Namen der an einem Bau beteiligten Architekten und Ingenieure versammelt sind. Wachsende, energetische und technische Ansprüche führen dazu, dass 30 und mehr an einem Projekt beteiligte Ingenieurfirmen heute keine Seltenheit sind.

Die Entwicklung der letzten Jahrzehnte steht uns allen vor Augen. Dabei haben insbesondere die Architekten selbst dazu beigetragen, dass einige ihrer ursprünglichen Kernaufgaben an andere Ingenieurdisziplinen verlorengegangen sind: Projektsteuerung, Projektmanagement, Bauüberwachung usw. sind meist nicht mehr Aufgaben des Architekten, so wird er zunehmend auf die Position des Künstlers, des Gestalters reduziert. Auch wenn die Hochschulen vermitteln, der Architekt sei ein Generalist, hat dieser Generalistenbegriff wenig oder gar nichts mit Generalplanung zu tun. Leider entfernen sich auch die Hochschulen immer mehr von der disziplin-übergreifenden, den gesamten Bauprozess einbeziehenden Wissensvermittlung.

Trotzdem nimmt die Mehrheit der Architekten noch immer für sich in Anspruch, den Planungs- und Bauprozess führen zu wollen. Leider fordert die Realität dann ihren Tribut, die Presse ist voll von Nachrichten über Bauvorhaben, die außer Kontrolle geraten sind und statt Ingenieuren nun die Anwälte beschäftigen.

Technisch, energetisch und qualitativ hält das Bauen in Deutschland internationalen Ansprüchen stand. Es ist selbstverständlich geworden, dass mit Simulationen Tragwerk optimiert, energetisches Verhalten bestimmt, Abläufe beschleunigt, Brandverhalten geprüft oder Behaglichkeit geplant wird. Immer mehr Spezialisten sichern Planung, Bau und Betrieb eines Projektes. Nicht die Gestaltung ist mehr die primäre vertragliche Aufgabe, sondern die Betrachtung des Projektes in seinem Lebenszyklus, in seiner Gesamtheit.

Solche Aufgaben sind nicht mehr durch parallele Bearbeitung der Disziplinen zu bewerkstelligen, wechselseitige Verknüpfungen und Wirkungen lassen sich nur noch durch interdisziplinäre Teams bearbeiten und bewältigen. Auch vertragliche Risiken aus der Nichterfüllung von Vertragszielen werden für den einzelnen Architekten oder Ingenieur unüberschaubar und sind nicht mehr abzusichern.

Aber auch für den Auftraggeber steigen die Risiken. Die Schnittstellen zwischen den beauftragten Partnern werden umfassender und komplexer, Haftungsrisiken verlagern sich auf den Bauherrn, Koordinationsaufwendungen für die Steuerung der beauftragten Büros werden immer größer, so dass wiederum Ingenieure mit Steuerungs- und Koordinationsaufgaben beauftragt werden müssen, was die Risiken reduziert, die Kosten jedoch erhöht. Auch die Auswahl der Planungspartner wird schwieriger, denn der Bauherr muss nicht mehr nur die fachliche Qualität prüfen, sondern auch die Team- und Koordinationsfähigkeit des in Frage kommenden Planers.

Alles in allem kommt es heute beim Bauen meist zu „Generalplanung“, da genehmigungsrechtlich, verfahrenstechnisch oder inhaltlich jedes Bauvorhaben von Architekten, Haustechnikern, Bauphysiker und Statiker bearbeitet werden muss und ohne interdisziplinäre Verknüpfung Projekte heute nicht mehr erfolgreich abzuwickeln sind.

So arbeitet man entweder unter der Ägide des Bauherrn, eines Generalunternehmers oder Projektsteuerers oder aber als Generalplaner am Projekt. Die Entwicklung, dass sich heute eine Vielzahl von Architekten auch als Generalplaner versucht, also umfassende Ingenieurleistungen aus einer Hand anbietet, ist daher nicht verwunderlich.

Was unterscheidet selbst ernannte Generalplaner vom echten Generalplaner? Abgesehen von der über Jahrzehnte gewachsenen Kompetenz eines Ingenieurbüros liegt der wesentliche Unterschied darin, dass beim echten Generalplaner die Disziplinen vom ersten Tag an gemeinsam am Projekt arbeiten, während sie vom als Generalplaner tätigen Architekten erst nach und nach ins Team geholt werden. Nachvollziehbar ist es effizienter, wenn die wichtigsten Disziplinen innerhalb des Unternehmens vereint sind. Dadurch wird bereits eine interdisziplinäre Arbeit aktiv gelebt und geleistet.

Begriff der Generalplanung

In jüngster Zeit haben sich die Architekten- und Ingenieurkammern mit der zunehmenden Nachfrage nach Generalplanerleistungen auseinandergesetzt und bieten ihren Mitgliedern Fortbildungen in Sachen Generalplanung an. Der Begriff „Generalplaner“ ist nicht geschützt, auch gibt es keine standesrechtlichen Verbände. In der nachfolgend dokumentierten Veröffentlichung der AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Architekten und Ingenieure für die Honorarverordnung e. V.)1 sind die Vorteile und das Selbstverständnis der Generalplanung dargestellt.

Was ist ein Generalplaner?

Generalplanung ist die Zusammenfassung mindestens 2er Planungsleistungen. Dem Wunsch des Bauherrn, für die Verwirklichung seines Bauvorhabens nur einen Ansprechpartner und Verantwortlichen zu haben, kommt der Generalplaner dadurch entgegen, dass er mehrere oder sogar alle Fachdisziplinen aus dem Bereich der Planung bei bewährter Trennung zwischen Planung und Ausführung übernimmt. Der Inhalt der Gesamtplanung ergibt sich aus den vom Auftraggeber übertragenen Leistungen, die sowohl objektbezogene Leistungen wie die Objektplanung, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung etc., als auch zugehörige Leistungen wie Vermessung, Bodenmechanik oder ähnliches, beinhalten können.

Zu bedenken ist, dass schon relativ kleine Maßnahmen, wie z. B. die Planung eines Regenüberlaufbeckens, Generalplanungen sein können. So sind für das benannte Beispiel neben der Objektplanung auch Leistungen der Tragwerksplanung, der Technischen Ausrüstung, der Vermessung, der Baugrundbeurteilung, eventuell der Landschaftsplanung sowie des Straßenbaus und sogar Unterstützung des Auftraggebers in Finanzierungs- und Satzungsfragen erforderlich.

Der Generalplaner schuldet sodann über die Grundleistungen hinausgehend vor allem durch Übernahme von Bauherrenaufgaben auch Projektsteuerungsleistungen, die im wesentlichen vielfältige Koordinationsaufgaben sowie Steuerungs- und Überwachungsleistungen für die Planungsabläufe der vom Generalplaner geschuldeten Fachingenieurleistungen beinhalten. Die erforderliche Projektsteuerung wird deutlich, wenn der Generalplaner seinerseits Unterauftragnehmer einsetzt und damit entsprechende Verträge verhandeln, abstimmen, abschließen und abrechnen muss. Auch die technische und zeitliche Koordinierung der Unterauftragnehmerleistungen ist vom Generalplaner durchzuführen und zu steuern, insbesondere durch Aufstellen, Abstimmen und Fortschreiben von Termin- und Ablaufplänen. Darüber hinaus übernimmt der Generalplaner die Schnittstellenverantwortung und haftet für seine Leistungen sowie für die der Unterauftragnehmer.

Für die Organisation gibt es hierzu verschiedene Möglichkeiten. Mittlere und größere Planungsbüros werden in der Regel als Gesamtplaner auftreten und eine Vielzahl der Fachingenieurleistungen im eigenen Haus erbringen können. Genauso besteht aber die Möglichkeit, Unterauftragnehmer einzubeziehen oder sich in einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen.

Für die einzelnen Planungsleistungen der Grundleistungen gilt der in der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) preisrechtlich vorgegebene Rahmen der Mindest- und Höchstsätze. An zusätzlichem Aufwand entstehen aber durch die Übernahme der Bauherrenaufgaben die vorgenannten weiteren Leistungen, für die das Honorar frei und außerhalb eines vorgegebenen Preisrahmens zu vereinbaren ist. Die Höhe dieses gesonderten Honorars richtet sich nach der Komplexität und Anzahl der Fachleistungen.

Warum Generalplanung?

Wie schon die Begriffsbestimmung des Generalplaners zeigt, sprechen nicht nur technische Aspekte, sondern auch organisatorische oder rechtliche Vorteile aus Sicht des Auftraggebers für die Generalplanung.

Administrativer Aufwand

Der Auftraggeber kann mit dem Generalplaner in einem Vertrag das Gesamtprojekt beauftragen. Soweit einzelne Fachleistungen vom Generalplaner nicht im eigenen Haus erbracht werden können, sind dann vom Generalplaner in Einzelverträgen die jeweiligen fachbezogenen Leistungen zu binden. Die Abstimmung der Einzelverträge untereinander und zum Generalplanervertrag liegt im Verantwortungsbereich des Generalplaners.

Der Schriftverkehr zwischen allen an der Planung fachlich Beteiligten wird beim Generalplaner gebündelt und nur die für den Auftraggeber relevanten Schriftstücke werden an ihn weitergeleitet. Gleiches gilt für die Planverwaltung. Hier werden die einzelnen Pläne der Fachplaner zusammengefasst, geprüft und in einer Plandatenbank beim Generalplaner verwaltet. Der gesamte Planungsprozess läuft beim Generalplaner zusammen. Hier findet ein Abgleich der Protokolle von Einzelbesprechungen statt und die für den Auftraggeber relevanten Aussagen und Ergebnisse werden zusammengestellt und die notwendigen Entscheidungen mit dem Auftraggeber herbeigeführt. In gleicher Weise wird auch mit den Planunterlagen verfahren. Hier erhält der Auftraggeber Gesamtpläne mit den jeweils fachspezifischen Details der einzelnen Planungsbeteiligten.

Koordination

Es liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Generalplaners, dass Termine und Fristen bei der Planung eingehalten werden. Ebenso hat der Generalplaner den Informationsfluss zwischen den einzelnen an der Planung fachlich Beteiligten sicherzustellen und bei Bedarf Abstimmungsgespräche zu führen.

Verantwortung der Schnittstellen

Es obliegt dem Generalplaner, die jeweilige Leistung der Planungsbeteiligten sowohl inhaltlich wie auch auf Vollständigkeit zu prüfen. Eventuelle Kollisionen mit anderen Planungsleistungen werden festgestellt und beseitigt. Die Integration aller Planungsleistungen in das Gesamtprojekt stellt einen hohen Anspruch an die Kompetenz des Generalplaners.

Haftungsübernahme

Der Generalplaner gewährleistet gegenüber dem Auftraggeber die Richtigkeit der einzelnen Planungen einschließlich aller Schnittstellen innerhalb des Gesamtprojektes. Für die Gewährleistung in der Planung haftet dem Auftraggeber nur der Generalplaner.

Besondere Aspekte der Generalplanung

Organisationsformen des Generalplaners

- Generalplaner als Gesamtplaner: Alle Fachplanungen werden im eigenem Haus erbracht.

- Generalplaner mit Unterauftragnehmern: Ein Teil der Fachplanungen wird im eigenen Haus, die restlichen Leistungen über Unterauftragnehmer erbracht.

- Generalplaner als Arbeitsgemeinschaft: Die Gesamtleistungen werden durch gleichberechtigte/-verantwortliche Unternehmen erbracht (die Arbeitsgemeinschaft sollte nur dann gewählt werden, wenn eine nahezu gleiche Aufgabenverteilung unter den Partnern möglich ist).

 

Neben den Chancen, die die Generalplanung auch für kleine und mittlere Ingenieurbüros bietet, sollten nachfolgende Risiken vor der Übernahme von Generalplanerleistungen bedacht werden.

Überträgt der Generalplaner einen Teil seiner beauftragten Leistungen an einen Planungspartner, so muss er diese Leistungen im vorhinein auf HOAI-Konformität im Hauptvertrag und Planungspartnervertrag prüfen, um nicht durch die „Degressionsfalle“ Honorarverluste hinnehmen zu müssen.

Damit es nicht zu einer Gewerbesteuerfälligkeit kommt, sollte bei einem Eigenanteil der Planungsleistungen von < 30 Prozent ein Steuerberater hinzugezogen werden.

In jedem Fall sollte mit dem Berufshaftpflichtversicherer geklärt werden, in welchem Umfang die Leistungen des Generalplaners abgedeckt sind. In besonderen Fällen ist eine projekt- und organisationsbezogene Haftpflichtversicherung anzuraten.

Die Ingenieurverträge des Generalplaners mit den Unterauftragnehmern sollten den gleichen Gewährleistungszeitraum und sonstige Vertragsbedingungen beinhalten, wie sie sich für den Generalplaner ergeben. Ist dies nicht der Fall, können für den Generalplaner unter anderem Haftungsrisiken auftreten, die möglicherweise durch die eigene Berufshaftpflichtversicherung nicht abgedeckt sind.

Vorteile der Generalplanung Für den Planer

Die Nachfrage nach Planungsleistungen aus einer Hand nimmt stetig zu. Stellt sich der Planer nicht dieser Aufgabe, arbeitet er als Unterauftragnehmer und verliert oft den direkten Kontakt zum Bauherrn. Nimmt der Planer die Aufgabe an, führt diese zu neuem Selbstbewusststein und Kompetenzerweiterung.

Die praktischen Vorteile für den Gesamtplaner liegen in den kurzen Koordinationswegen, der eigenen Wahl der Partner, direktem Zugriff auf die Fachplaner und in der gesicherten projektbezogenen Terminplanung.

 

Für den Bauherrn

Die Zunahme an Generalplanungsleistungen zeigt deutlich, dass dem Bauherrn aus dieser Dienstleistung vielfältige Vorteile erwachsen:

- Der Aufwand für Administration und Koordination verringert sich durch einen Ansprechpartner.

- Das oft unterschätzte Haftungsrisiko für die Schnittstellenverantwortung entfällt.

- Der Zugriff auf einen Generalplaner minimiert das generelle Haftungsrisiko – z. B. beim Ausfall von einzelnen Fachplanern. Hier bietet die Arbeitsgemeinschaft den Vorteil, dass der Bauherr jeden der Arbeitsgemeinschafts- Partner in Regress nehmen kann.

- Die Detailabstimmungen sind Aufgabe des Generalplaners, nicht mehr die des Bauherrn.

- Die Einzelterminkontrolle entfällt für den Bauherrn.

 

Echte Generalplanung – unser Planungsverständnis

Für uns ist die Generalplanung eine Frage der Haltung, der Einstellung zum Projekt, zum Bauherrn. Wir haben uns immer als Architekten, Ingenieure, allem voran aber als Dienstleister verstanden. Als Treuhänder unserer Auftraggeber ist der Erfolg des Projektes unser oberstes Ziel. Und dieses Ziel formuliert der Bauherr, er bestimmt die Parameter. Damit verleugnen wir selbstverständlich nicht unseren Anspruch an Gestaltung oder Architektur, sondern versuchen innerhalb der gesetzten Rahmenbedingungen die beste gestalterische Lösung zu finden. Wir erwarten von unseren Mitarbeitern, dass sie gemeinsam in interdisziplinären Teams nach Lösungen suchen, Grenzen tolerieren und funktionierende Schnittstellen sichern. Das gemeinsame Verstehen einer Aufgabe hilft neue Lösungswege zu finden, ein kritischer und selbstbewusster Umgang mit den anderen Disziplinen schafft Verständnis, Respekt und hilft, größtmögliche Qualität zu generieren.

Als Generalplaner ist es unsere Aufgabe, mit unseren ingenieurtechnischen und architektonischen Kenntnissen qualitativ, technisch und gestalterisch Projekte zu entwickeln, die wirtschaftlich zu bauen und zu betreiben sind. Dieser Aufgabe gerecht zu werden, heißt umfassende ingenieurtechnische Leistungen rund um die Immobilie anzubieten – und dies zu bezahlbaren Konditionen für unsere Auftraggeber!

 

Der Mehrwert für den Bauherrn

Es gibt viele Argumente für die Generalplanung: die Reduzierung der Schnittstellen und der Haftungsrisiken, die Entlastung des Bauherrn bei Koordination und Steuerung, vereinfachte versicherungsrechtliche und haftungstechnische Fragestellungen und vieles mehr. Wesentlich für uns sind jedoch die Vorteile, die für den Bauherrn aus den Erfahrungen des Generalplaners und den Synergieeffekten seiner Arbeit entstehen. Diese bleiben in fast allen Betrachtungen außen vor, obwohl sie aus unserer Sicht wesentlich sind! Diese Vorteile entstehen aus der tagtäglichen Arbeit eines echten Generalplaners, also eines Büros, in dem alle Ingenieurdisziplinen unter einem Dach vertreten sind und stetig gemeinsam an Projekten gearbeitet wird.

Wenn zum Beispiel für ein „Green-Building“-Projekt das Generalplanerteam Ziele formuliert und gemeinsame Ideen untersucht, werden oft die unkonventionellsten und innovativsten Lösungen „ausgetüftelt“. Aber auch die gemeinsame Auseinandersetzung mit Projektproblemen fördert die Entwicklung von neuen Lösungsansätzen, sofern dies auf Augenhöhe geschieht.

Nach 40-jähriger Tätigkeit als echter, also konsequent interdisziplinär arbeitender Generalplaner sind wir davon überzeugt, durch diese Arbeitsweise echten Mehrwert für unsere Kunden schaffen zu können. Beispiele für diesen Mehrwert möchten wir im Folgenden an einem vielfältigen Spektrum von realisierten Projekten darstellen.

 

1AHO Berlin: Der Generalplaner. Berlin o. J.

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