19.12.2022

Gutachterlicher Prozess zur Novellierung der HOAI

19.12.2022 | Eine spannende Aufgabe für 2023: Am 14. Dezember 2022 hat sich die Koordinierungsgruppe zur Evaluierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zum ersten Mal in Präsenz in Berlin getroffen.

Unter Leitung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) stellen die Expert:innen und Sachverständigen verschiedener Disziplinen in einem konsensorientierten Verfahren Aktualisierungsvorschläge für die Planungsbereiche der HOAI auf.

Im September 2022 hat agn den Zuschlag für das Forschungsprojekt „Evaluierung der Planungsbereiche der HOAI“ des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Programm „Zukunft Bau“ erhalten. Vertreten wird das Generalplanungsunternehmen durch die Projektleiter Dr. Peter Gautier und Remus Grolle-Hüging. Mit dabei: ein fachlich breit aufgestelltes Gutachterteam aus Fachleuten der agn, der Technischen Universität Braunschweig, Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB sowie den (öffentlich bestellten) Sachverständigen Werner Seifert, Friedhelm Doell und Thomas Fernkorn. 

Aufgabe ist es, für die von der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode vorgesehene Novellierung der HOAI die Leistungsbilder und Allgemeinen Vorschriften zu untersuchen und zu überarbeiten. Die Ergebnisse bilden eine Grundlage für das nachfolgende Honorargutachten und den Referentenentwurf der Bundesregierung. 
 

Überfällig war sie schon lange, die Reform der HOAI. Die Arbeitswelt von Architekten und Ingenieure hat sich in den vergangenen Jahren aufgrund gestiegener technischer Anforderungen, einer stärkeren Fokussierung auf Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und Klima- und Umweltschutz, einer wachsenden Bedeutung des „Planens und Bauens im Bestand“ und der zunehmenden Digitalisierung der Planung unter dem Stichwort Building Information Modeling (BIM) gewandelt.  
 

Nach der letzten Novellierung in 2013 erfolgte 2021 nur die erforderliche Anpassung an das Europarecht. Auch wenn die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure seitdem keine verbindliche Preisvorgabe mehr ist, hat sich doch gezeigt, dass sie weiterhin das wichtigste Ordnungsinstrument für Leistungen und Honorare der Architekten- und Ingenieure ist und große Bedeutung für die Vertragsgestaltung hat.

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